Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN (AGBV 6.0)
Der Gastronomie Burg Restaurant Ronneburg
1 GELTUNGSBEREICH
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
6 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
7 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
8 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN, ANSCHLÜSSE UND SONSTIGE AUSSTATTUNGEN
9 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
10 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
KURZVERSION DER AGBV (6.0) 10 *
KURZVERSION DER AGBV (6.0) (ENGLISCHE ÜBERSETZUNG) 12 *
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (AGBV 6.0)
Der Gastronomie Burg Restaurant Ronneburg
© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. Seite 5 Stand: Oktober 2021
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-,Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten,Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie alle in diesem Zusammenhang fürden Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladungzu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung Der Gastronomie Burg Restaurant Ronneburg in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 BGBabbedungen wird.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich inTextform vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG
2.1 Vertragspartner sind Die Gastronomie Burg Restaurant Ronneburg und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags desKunden durch Die Gastronomie Burg Restaurant Ronneburg zustande. Der Gastronomie Burg Restaurant Ronneburg steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textformzu bestätigen.
2.2 Die Gastronomie Burg Restaurant Ronneburg haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oderder Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Restaurants beruhen. Verfassungstypische Pflichten sind solchePflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Restaurants steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants auftreten, wird das Restaurant bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühtsein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störungzu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, dasRestaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Burg Restaurant Ronneburg ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Burg Restaurant Ronneburg zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbartenbzw. geltenden Preise des Burg Restaurant Ronneburg zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Burg Restaurant Ronneburg beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Burg Restaurant Ronneburg verauslagt werden. Insbesondere giltdies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3 Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann das Burg Restaurant Ronneburg 60?s Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Burg Restaurant Ronneburg einen höheren Schaden nachweist.
3.4 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechendangepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.5 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.6 Das Burg Restaurant Ronneburg ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Burg Restaurant Ronneburg berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderungdes Burg Restaurant Ronneburg aufrechnen oder verrechnen.
3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werdenkann.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
4.1 Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Burg Restaurant Ronneburg geschlossenen Vertrag ist nurmöglich, wenn ein Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Burg Restaurant Ronneburg und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche dem Burg Restaurant Ronneburg auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Burg Restaurant Ronneburg in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht gemäß 4.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält das Burg Restaurant Ronneburg den Anspruch auf die vereinbarteVergütung gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Burg Restaurant Ronneburg hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei pauschaliert werden, bei einzeln ausgewiesenenMietpreisen in Höhe von 10%, im Übrigen gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6. Dem Kunden stehtder Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Burg Restaurant Ronneburg steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Burg Restaurant Ronneburg berechtigt,zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis (abzüglich eventueller Einnahmen oder ersparter Aufwendungengemäß 4.3 Satz 2) sowie den verauslagten Leistungen gemäß Ziffer 3.2 Satz 2 und/oder einem vereinbarten Mindestumsatz gemäß Ziffer 3.3, 35?s entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, ab dem 30. Tag 60% und ab dem 10. Tag 85% Verzehrumsatzes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht derNachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Burg Restaurant Ronneburg steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.5 Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-GangMenü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Burg Restaurant Ronneburg berechtigt, bei einem Rücktritt ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem Rücktritt ab dem 30. Tag vor dem Veranstaltungstermin 75% und ab dem 10. Tag vor dem Veranstaltungstermin 85?r Tagungspauschale mal vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich.Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Burg Restaurant Ronneburg steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
5 RÜCKTRITT DES Burg Restaurant Ronneburg
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Burg Restaurant Ronneburg in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen undder Kunde auf Rückfrage des Burg Restaurant Ronneburg mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nichtverzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen undder Kunde auf Rückfrage des Burg Restaurant Ronneburg mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereitist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Burg Restaurant Ronneburg gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Burg Restaurant Ronneburg ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Burg Restaurant Ronneburg berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Burg Restaurant Ronneburg nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertragesunmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, dieZahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Burg Restaurant Ronneburg begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Burg Restaurant Ronneburg in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Burg Restaurant Ronneburg zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Burg Restaurant Ronneburg begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Burg Restaurant Ronneburg gegen den Kunden bestehen, so kann das Burg Restaurant Ronneburg diesen pauschalieren. Die Ziffern 4.3 bis 4.6 gelten indiesem Fall entsprechend.
6 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Burg Restaurant Ronneburg spätestens fünf Werktage vorVeranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Burg Restaurant Ronneburg , die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95?r vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Burg Restaurant Ronneburg frühzeitig, spätestens bis fünfWerktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95?r letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Burg Restaurant Ronneburg berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Burg Restaurant Ronneburg diesen Abweichungen zu, so kann das Burg Restaurant Ronneburg die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Burg Restaurant Ronneburg trifft ein Verschulden.
7 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem Burg Restaurant Ronneburg . In diesen Fällen wird ein angemessener Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
8 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN, ANSCHLÜSSE UND SONSTIGE AUSSTATTUNGEN
8.1 Soweit das Burg Restaurant Ronneburg für den Kunden auf dessen Veranlassung technische Einrichtungen, Anschlüsse und/oder sonstige Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus deren Überlassung frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Burg Restaurant Ronneburg bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Burg Restaurant Ronneburg gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Burg Restaurant Ronneburg diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Burg Restaurant Ronneburg pauschal erfassen und berechnen.
8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Burg Restaurant Ronneburg berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Burg Restaurant Ronneburg eine Anschlussgebühr verlangen.
8.4 Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
8.5 Der Kunde hat die im Rahmen urheberrechtlich relevanter Vorgänge (z.B. Musikdarbietung, Filmvorführung, Streamingdienste) erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.
8.6 Störungen an vom Burg Restaurant Ronneburg zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Burg Restaurant Ronneburg diese Störungen nicht zu vertreten hat.
9 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Burg Restaurant Ronneburg . Das Burg Restaurant Ronneburg l übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des . Burg Restaurant Ronneburg Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von dem Kunden eingebrachte Gegenstände und deren Verwendung haben brandschutztechnischen Anforderungen und behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das Burg Restaurant Ronneburg ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Burg Restaurant Ronneburg berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Burg Restaurant Ronneburg abzustimmen.
9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Burg Restaurant Ronneburg die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Burg Restaurant Ronneburg für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
10 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
10.2 Das Burg Restaurant Ronneburg kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
11.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ronneburg. Die Gaststätte kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt
jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
11.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Burg Restaurant Ronneburg nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Stand Dezember 2021
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